Die meisten Einzelunternehmer (jednoosobowa działalność gospodarcza, JDG) werden mit der Solidaritätsabgabe (danina solidarnościowa) nie in Berührung kommen — wer jedoch außergewöhnlich gut verdient, sollte wissen, dass nach Überschreiten von einer Million Zloty Einkommen zusätzliche 4% fällig werden. Es handelt sich um eine gesonderte Verpflichtung neben der normalen Einkommensteuer, die leicht übersehen wird, weil sie auf einem separaten Formular abgerechnet wird. Wir erklären, wer die Solidaritätsabgabe zahlt, wie ihre Bemessungsgrundlage berechnet wird und warum die Besteuerungsform hier eine entscheidende Rolle spielt. Im Einzelunternehmen betrifft die Abgabe somit eine schmale Gruppe der Bestverdienenden, für sie kann sie jedoch mehrere bis mehr als zehntausend Zloty zusätzlicher Belastung pro Jahr bedeuten.
Was ist die Solidaritätsabgabe und wen betrifft sie
Die Solidaritätsabgabe ist eine zusätzliche öffentliche Abgabe in Höhe von 4% auf den Einkommensüberschuss über 1 000 000 Zloty im Steuerjahr. Zahlungspflichtig sind natürliche Personen, deren Gesamteinkommen — nach Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge — diese Schwelle überschritten hat. Die Abgabe ersetzt nicht die Einkommensteuer; sie wird zusätzlich zur in der Jahreserklärung ausgewiesenen PIT gezahlt. Für den Unternehmer bedeutet das: ein hohes Einkommen aus der Tätigkeit wird zunächst nach der gewählten Form besteuert (zum Beispiel mit 19% linearer Steuer) und auf den Überschuss über eine Million zusätzlich mit 4%.
Welche Einkünfte in die Bemessungsgrundlage einfließen
Die Bemessungsgrundlage der Abgabe bildet die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte, die unter anderem in den Erklärungen PIT-36, PIT-36L, PIT-37, PIT-38 sowie PIT-CFC ausgewiesen werden und deren Abgabefrist in das betreffende Jahr fällt. In der Praxis werden also Einkünfte aus der nach der Steuerskala oder linear besteuerten Geschäftstätigkeit, Einkünfte aus Anstellung und zivilrechtlichen Verträgen sowie Kapitaleinkünfte (zum Beispiel aus dem Verkauf von Aktien) zusammengezählt. Von dieser Summe werden bestimmte mindernde Beträge abgezogen — vor allem die vom Einkommen abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge (inländische und ausländische). Erst wenn das Ergebnis 1 000 000 Zloty übersteigt, werden 4% vom Überschuss selbst berechnet. Beispiel: Bei einer Grundlage von 1 300 000 Zloty beträgt die Abgabe 4% von 300 000 Zloty, also 12 000 Zloty.
Pauschalsteuer (Ryczałt) — eine wichtige Ausnahme für Unternehmer
Eine wesentliche Information für viele Unternehmer: Einnahmen, die mit der Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen (ryczałt od przychodów ewidencjonowanych) besteuert werden, fließen nicht in die Bemessungsgrundlage der Solidaritätsabgabe ein. Das bedeutet, dass eine Person, die ihre Tätigkeit mit ryczałt abrechnet — selbst bei sehr hohen Einnahmen — auf diesen Teil grundsätzlich keine Abgabe zahlt. Dies sollte jedoch nicht als fertige Steuerstrategie verstanden werden: Die Wahl der Besteuerungsform sollte die gesamte Belastung berücksichtigen (Steuer, Krankenversicherungsbeitrag, fehlende Möglichkeit des Kostenabzugs beim ryczałt) und nicht nur die Abgabe. Es lohnt sich, dies individuell für die konkrete Situation durchzurechnen.
Das Formular DSF-1 und die Abrechnungsfrist
Die Solidaritätsabgabe wird auf einer gesonderten Erklärung DSF-1 abgerechnet, die beim Leiter des Finanzamts eingereicht wird. Die Frist für die Einreichung der Erklärung und die Zahlung der Abgabe fällt mit der Frist für die jährliche PIT-Abrechnung zusammen — bis zum 30. April des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Für das Jahr 2026 ist dies also der 30. April 2027. Wichtig: Die Abgabe wird nicht unterjährig als Vorauszahlung entrichtet, selbst wenn bereits im Laufe des Jahres absehbar ist, dass das Einkommen eine Million übersteigt — der gesamte Betrag wird einmalig bei der Jahresabrechnung beglichen. Die Erklärung DSF-1 kann elektronisch eingereicht werden.
Was in der Praxis zu beachten ist
Der häufigste Fehler ist das Übersehen der Pflicht — der Unternehmer konzentriert sich auf die PIT und vergisst die gesonderte Erklärung, weil die Abgabe außerhalb der üblichen Jahreserklärung abgerechnet wird. Zu beachten ist auch, dass sich die Schwelle von 1 000 000 Zloty auf die Summe der Einkünfte aus verschiedenen Quellen bezieht, nicht nur aus der Tätigkeit. Wer neben der Firma Einkünfte aus Anstellung, aus nach der Skala besteuerter Vermietung oder aus dem Börsenhandel erzielt, sollte alle diese Quellen zusammenrechnen. Da die Ermittlung der Grundlage die korrekte Anwendung der Abzüge und die Unterscheidung, welche Einkünfte einbezogen werden, erfordert, ist es in der Praxis am besten, dies gemeinsam mit dem Buchhalter noch vor der Abrechnungsfrist zu überprüfen.